Benutzungsordnung der Marktbücherei Schierling
Rathausplatz 25
Nettogebäude II. Stock
84069 Schierling
Tel. 09451/949211
E-Mail:
Benutzungsberechtigung
Die Marktbücherei Schierling ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, die jedermann zur Verfügung steht. Sie ist dem Sankt Michaelsbund e.V. München angeschlossen. Die Bücherei ist berechtigt, vor der Zulassung zur Benutzung Einsicht in den Bundespersonalausweis/ Reisepass des Benutzers zu nehmen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kann die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten gefordert werden.
Leserausweis
Jeder Benutzer erhält einen Leserausweis. Der bei der Anmeldung ausgestellte Benutzerausweis muss bei jedem Ausleihvorgang vorgelegt werden. Dieser Ausweis ist nicht übertragbar, jede Namensänderung oder jeder Wohnortwechsel ist anzuzeigen. Der Verlust des Ausweises ist unverzüglich zu melden, für jeden Schaden, der durch den Missbrauch des Ausweises entsteht, haftet der Benutzer. Bei der Abmeldung ist der Ausweis zurückzugeben. Die erstmalige Ausstellung des Ausweises ist kostenlos. Für einen Zweitausweis (bei Verlust) wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 1,50 € erhoben.
Verwaltungs- und Mahngebühren
Die Ausleihe der Medien erfolgt grundsätzlich kostenlos. Es wird lediglich eine Verwaltungsgebühr (Pauschale) unabhängig von der Zahl der entliehenen Medien erhoben. Diese beträgt ab dem 01.01.2011:
jährlich | halbjährlich | |
Schüler bis 14 Jahre | frei | frei |
Schüler ab 14 Jahre | 8,00 € | 4,00 € |
Studenten/ Azubi | 8,00 € | 4,00 € |
Rentner/ Arbeitslose | 8,00 € | 4,00 € |
Behinderte mit Ausweis | 8,00 € | 4,00 € |
Erwachsene | 12,00 € | 6,00 € |
Familien | 15,00 € | 7,50 € |
Bei Überschreitung der Leihfrist werden pro Woche und Medium eine Gebühr von EUR 0,10 erhoben. Wird die Ausleihfrist um mehr als 10 Wochen überschritten erhält der Benutzer ein Mahnschreiben mit der Aufforderung das ausgeliehene Medium unverzüglich zurückzubringen. Dabei wird eine Mahngebühr fällig und die angefallenen „Strafzehnerl“ müssen bezahlt werden.
Leihfrist
Die Ausleihfrist beträgt für Bücher und CDs und Spiele grundsätzlich drei Wochen. Es ist maximal eine zweifache Verlängerung möglich, sofern keine Vorbestellungen auf das betreffende Medium vorliegen. Die Verlängerung kann persönlich, telefonisch, per E-Mail oder im Internet erfolgen. Telefonische Verlängerungen sind am Dienstag und Freitag jeweils eine halbe Stunde vor der Öffnungszeit, am Donnerstag und Sonntag während der Öffnungszeit möglich. Eine Verlängerung muss rechtzeitig, d. h. spätestens am letzten Tag der Ausleihfrist erfolgen.
Tonies, DVDs und Zeitschriften können grundsätzlich nur drei Wochen ausgeliehen und nicht verlängert werden.
Die Bücherei hat gleichzeitig das Recht, entliehene Medien ohne Angabe von Gründen jederzeit zurückzufordern. Der Benutzer kann beliebig viele Bücher, CD´s, Zeitschriften, CD-Rom´s, DVD´s oder Spiele entleihen. Die Bücherei ist jedoch berechtigt, die Zahl der verleihbaren Medien pro Benutzer zu beschränken.
Vorbestellungen
Es ist möglich Medien kostenlos vorzubestellen. Die Vorbestellung kann persönlich, telefonisch, per E-Mail oder im Internet erfolgen. Sobald das Medium vom Kunden zurückgebracht wird, wird das Medium für den Kunden, der die Vorbestellung tätigte, zurückgelegt. Dieser Kunde wird von einem Büchereimitarbeiter/in telefonisch verständigt, dass das Medium jetzt vorhanden ist. Der Kunde muss innerhalb von 14 Tagen das vorbestellte Medium abholen, sonst wird das Medium für den weiteren Gebrauch freigegeben.
Haftung und Behandlung der Medien
Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln und Schäden der Büchereileitung zu melden. Das Weiterverleihen an Dritte oder das ständige Ausleihen ein und desselben Mediums ist untersagt. Für beschädigte, beschmutzte oder verlorengegangene Medien kann Schadenersatz bis zur vollen Höhe des Wiederbeschaffungspreises verlangt werden. Dabei liegt es im Ermessen der Büchereileitung, welcher Wert angesetzt wird.
Benutzungsordnung/ Benutzungssperre
Mit der Unterschrift auf dem Antrag auf Ausstellung eines Leserausweises erkennt der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter die Bestimmungen der Benutzungsordnung in vollem Umfang an. Verstöße gegen die Benutzungsordnung können einen befristeten oder dauernden Ausschluss von der Benutzung der Bücherei nach sich ziehen. Hierüber entscheidet die Büchereileitung.
Verhalten in der Bücherei
In den Büchereiräumen sind Essen, Trinken und Rauchen untersagt. Die Benutzer haben darauf zu achten, dass sie durch ihr Verhalten die anderen Benutzer bzw. den Ausleihbetrieb nicht stören. Den Anweisungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten.
Öffnungszeiten
Die Marktbücherei Schierling hat an folgenden Tagen geöffnet:
Dienstag | 15.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr |
17:00 Uhr - 19:00 Uhr | |
Freitag | 15.00 Uhr - 17.00 Uhr |
Sonntag | 09.00 Uhr - 11.30 Uhr |
Benutzerausweis
Der bei der Anmeldung ausgestellte Benutzerausweis muß bei jedem Ausleihvorgang vorgelegt werden. Für verlorene Ausweise wird eine Gebühr von 1,50 € erhoben
Schierling im Januar 2016 Ihr Büchereiteam